Versicherungsbüro & KFZ Zulassungsdienst
EVB Nummer
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ERGO KFZ Beiträge und Leistungen sehen Sie hier:
https://elke-fuekking.ergo.de/de/Produkte/KFZ-Versicherung
KFZ Versicherungskunden der ERGO Geschäftsstelle Elke Fükking erhalten einen Nachlaß auf den KFZ Zulassungsdienst !
Vielen Dank.
Auszug aus den allgemeinen Kraftfahrtbedingungen
und für Sie wichtig
Vorläufiger Versicherungsschutz
Der vorläufige Versicherungsschutz gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt ausschließlich für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. In der Kasko- und Kraftfahrzeugunfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherer dies im Wege der Antragsaufnahme gesondert und ausdrücklich zugesagt hat. Gleiches gilt, wenn Sie in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine höhere oder erweiterte Deckung wünschen.
- Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Anmeldung des Fahrzeuges auf eine notwendige Kaskoversicherung usw. an !
Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes hat der Versicherer Anspruch auf den der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrages, den er zusammen mit dem Beitrag für den endgültigen Versicherungsschutz erhebt. Wenn die Gesellschaft Ihnen keinen Versicherungsschein über den endgültigen Versicherungsschutz ausfertigen kann, weil Sie uns nicht den hierfür nötigen Antrag einreichen, erfolgt die Beitragsberechnung gemäß dem hierfür maßgeblichen Tarif anteilig nach der Zeit des Versicherungsschutzes.
- Bitte setzen Sie sich rechzeitig mit uns für die gemeinsame Aufnahme des KFZ - Antrages in Verbindung !
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz geht rückwirkend verloren, wenn die Gesellschaft Ihren Antrag unverändert angenommen hat und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
- Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung !
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes / Widerruf
Sie und die Gesellschaft sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Gültigkeitsdauer der Versicherungsbestätigung
Die eVB Versicherungsbestätigung verliert ihre Gültigkeit 6 Monate nach Generierung/Ausstellung.